Ergänzende Neuregelung zum Notbetreuungsangebot ab 23.03.2020

Liebe Eltern,

für Erziehungsberechtigte in „unverzichtbaren Funktionsbereichen“ wird das Notbetreuungsangebot auf die Zeit bis zum 20.04. ausgedehnt (inklusive der Wochenenden)

Dieses Betreuungsangebot gilt unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Das Kind ist in der Jahrgangsstufe 5 oder 6
  • Ein Elternteil/Erziehungsberechtigte/r ist im Bereich „Personal kritischer Infrastruktur“ tätig
  • Eine Bescheinigung des Arbeitsgebers wird der Schule vorgelegt.

Betroffene Erziehungsberechtigte können den Betreuungsbedarf unter Nennung von Name und Klasse unter folgenden Mailadressen anmelden: 

Frau Roth ro@se-engel.nw.lo-net2.de und bitte auch verwaltung@wordpressskimwalbach0123.live-website.com

Füllen Sie bitte das Formular zur Betreuung Ihres Kindes aus und reichen es in der Schule ein. Die Bereiche des „Personals kritischer Infrastruktur“ können auf der Homepage des Ministeriums eingesehen werden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.
Claudia Lengen-Mertel