Verändertes Testverfahren ab Aschermittwoch

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

entsprechend der Schulmail vom 17. Februar wirken sich die Änderungen der Testverfahren auch auf unsere Schule aus.

Testpflicht:         besteht nur noch für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht                              immunisiert oder genesen sind.

Als Nachweis für eine Immunisierung gelten:

  • Die Vorlage der vollständigen Impfung.
  • Die Vorlage eines Genesenen-Nachweises, d.h. Laborbefund über Infektion mit COVID, welcher mind. 28 Tage und max. 3 Monate alt ist.

Im Eingangsbereich unserer Teststraße könnt ihr eure Bescheinigungen vorzeigen, die entsprechenden Daten werden notiert. Bitte bringt – wenn noch nicht geschehen – eure Bescheinigungen am Aschermittwoch mit.

Wer nicht an den 3 Testungen pro Woche teilnehmen möchte, muss immunisiert sein oder einen Test einer offizielle Teststelle (Bürgertest) vorlegen.

Wir freuen uns über jeden von euch, der trotz Immunisierung an den Tests teilnimmt, da wir so das Risiko andere anzustecken minimieren können.

Wir testen in der Kurzwoche nach Karneval: Mittwoch, Donnerstag und Freitag.

Ich wünsche euch schöne Kurzferien.

Claudia Lengen-Mertel